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Allgemeine Reisebedingungen

Eigen-Wijze Reizen B.V. / Happy Cycling Holidays
Hengelosestraat 300A
7521 AN Enschede
Die Niederlande
Handelskammer-Nummer: 06053735
MwSt.-Nummer: NL804400660B01
Website: www.eigenwijzereizen.nlwww.happycyclingholidays.de
Mitglied ANVR - Antrag ANVR Reisebedingungen


1. Anwendbarkeit

Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für alle mit Eigen-Wijze Reizen B.V. geschlossenen Reiseverträge, zusätzlich zu den ANVR-Reisebedingungen. Im Falle von Widersprüchen sind die ANVR-Bedingungen maßgebend.


2. Buchungen und Anzahlungen.

2.1 Eine Buchung ist verbindlich, sobald der Reisende eine schriftliche Bestätigung von Eigen-Wijze Reizen B.V. erhält.
2.2 Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises fällig, zuzüglich eventueller Nebenkosten.
2.3 Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.


3. Stornierung durch den Reisenden.

3.1 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Post).
3.2 Es gelten die folgenden Stornierungsgebühren:


4. Änderungen durch den Reisenden.

4.1 Änderungen bis zu 14 Tage vor der Abreise sind je nach Verfügbarkeit möglich.
4.2 Die Verwaltungsgebühr beträgt 27 € pro Änderung, zuzüglich eventueller externer Gebühren.
4.3 Änderungen innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise werden wie Stornierungen behandelt.


5. Haftung

5.1 Eigen-Wijze Reizen B.V. haftet für direkte Schäden, die sich aus Mängeln bei der Ausführung des Vertrags ergeben, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
5.2 Für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.


6. Versicherung

Der Reisende muss eine angemessene Reise- und (falls gewünscht) Rücktrittsversicherung abschließen. Für bestimmte Reisen kann eine Versicherung obligatorisch sein.


7. Reisedokumente und Gesundheitsanforderungen.

Der Reisende ist verantwortlich für gültige Pässe, Visa, Impfungen und andere Anforderungen. Eigen-Wijze Reizen B.V. haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen dieser Voraussetzungen entstehen.


8. Beschwerdeverfahren

Reklamationen sollten sofort vor Ort gemeldet werden. Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kann der Reisende die Beschwerde innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr schriftlich bei Eigen-Wijze Reizen B.V. einreichen.


9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Für diese Bedingungen gilt das niederländische Recht. Streitigkeiten werden zunächst durch den ANVR-Streitschlichtungsausschuss behandelt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Streitigkeiten dem zuständigen Gericht im Bezirk Overijssel vorgelegt.