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Krisenfonds

Das Krisenfonds ist eine niederländische Stiftung, die Reisende finanziell unterstützt, wenn ihre bereits begonnene Reise aufgrund einer Krise abgebrochen wird. Im Falle einer drohenden Krise entscheidet die Stiftung Krisenfonds Reisen, ob für ein Reiseziel eine Deckungsbeschränkung gilt.

Wer noch nicht auf Reisen ist, kann in diesem Fall unter bestimmten Bedingungen kostenfrei stornieren, und zwar ab 30 Tagen vor der Abreise. Das Krisenfonds übernimmt die zusätzlichen Kosten, die entstehen, weil die Reise angepasst werden muss. Wenn die Reise abgebrochen werden muss, erstattet der Fonds die nicht genossenen Reisetage.

Calamiteitenfonds

Eigen-Wijze Reizen B.V. / Happy Cycling Holidays und das Krisenfonds

Eigen-Wijze Reizen B.V. / Happy Cycling Holidays (KvK Nr. 060 53 735) ist Mitglied der Stichting Krisenfonds Reisen. Im Rahmen der Garantiebedingungen des Krisenfonds fallen die auf dieser Website veröffentlichten Reisen unter die Garantie des Krisenfonds.

Diese Garantie bedeutet, dass du als Reisender, der an einer von uns organisierten Reise teilnimmt, auf die die Garantie zutrifft:

  • (einen Teil) deines Reisepreises zurückerhältst, wenn wir die Reise aufgrund einer Krise nicht oder nicht vollständig durchführen können;
  • die notwendigen Mehrkosten erstattet bekommst, wenn wir die Reise aufgrund einer Krise anpassen müssen oder wenn wir dich vorzeitig repatriieren müssen.

Unter einem Krisenereignis wird ein außergewöhnliches Ereignis verstanden, das durch Kriegsereignisse oder Naturkatastrophen verursacht wurde. Es handelt sich um eine besondere Situation, die durch Kriegsereignisse oder eine Naturkatastrophe hervorgerufen wurde und die in dem besuchten Land zu einer bestimmten Zeit außergewöhnlich ist.
Beispiel: In den Alpenländern ist Schnee im Winter normal, aber das Fehlen von Schnee stellt keine Naturkatastrophe dar und ist daher kein Krisenereignis.

Der Krisenbeitrag gilt für Reisevereinbarungen und andere Vereinbarungen, die auf dem niederländischen Markt angeboten und abgeschlossen wurden und auf die die ANVR-Reisebedingungen der Teilnehmer des Krisenfonds anwendbar sind. Der Satz auf dem Buchungsformular „Für diese Vereinbarung gelten auch die Bedingungen der Garantievereinbarung der Stiftung Krisenfonds Reisen“ dient dem Reisenden als Nachweis der Garantie.

Pflichtbeitrag

Alle ANVR-Reiseanbieter sind Teilnehmer des Krisenfonds. Du als Reisender zahlst den verpflichtenden Publikumbeitrag von 2,50 € pro Buchung (maximal 9 Personen).

Für Buchungen unter 150 € und für Buchungen von Transport oder Unterkünften in den Niederlanden muss kein Krisenbeitrag gezahlt werden, jedoch sind Reisende weiterhin für Krisenfälle abgesichert. Einzelne Mietverträge, wie z.B. die Miete eines Autos, fallen nicht unter die Garantievereinbarung.

Für weitere Informationen besuche bitte https://www.calamiteitenfonds.nl/information-in-english/